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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

REVIERRUDEL – Hundetagesbetreuung

Verena Schwojer
Germeringer Weg 250
81249 München-Aubing

Telefon: 0151-29853105


E-Mail: revierrudel@gmx.de
Website: www.revierrudel.de

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Hundetagesbetreuung REVIERRUDEL durch Verena Schwojer.

Mit der Buchung oder Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen erkennt der Hundehalter diese AGB als verbindlich an.

§ 2 Leistungsbeschreibung

REVIERRUDEL bietet die stundenweise sowie tageweise Betreuung von Hunden während der Tageszeit an.

Die Betreuung erfolgt in einer Hundegruppe (Rudelhaltung) auf einem eingezäunten Gelände unter Aufsicht.

Ein Anspruch auf Aufnahme oder Betreuung besteht nicht.

§ 3 Aufnahmevoraussetzungen

Zur Betreuung werden ausschließlich Hunde aufgenommen, die:

  • gechippt sind,

  • über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung verfügen,

  • über einen altersgerechten und gültigen Impfschutz verfügen, insbesondere gegen Tollwut, Staupe und Parvovirose,

  • frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind,

  • sozialverträglich sind und sich für eine Gruppenhaltung eignen.

Der Hundehalter hat auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.

Unkastrierte Rüden sowie läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht aufgenommen.

§ 4 Pflichten des Hundehalters

Der Hundehalter verpflichtet sich, sämtliche Angaben über seinen Hund vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Insbesondere sind folgende Umstände vor Beginn der Betreuung mitzuteilen:

  • Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen,

  • Medikamentengaben,

  • Parasitenbefall,

  • Verhaltensauffälligkeiten,

  • Aggressionsverhalten,

  • bekannte Beißvorfälle,

  • Läufigkeit,

  • sonstige Risiken für Mensch oder Tier.

Werden relevante Informationen verschwiegen oder falsch angegeben, haftet der Hundehalter für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Folgekosten.

§ 5 Rudelhaltung und Sicherheitsmaßnahmen

Die Betreuung erfolgt in einer Hundegruppe.

Dem Hundehalter ist bekannt, dass trotz sorgfältiger Auswahl der Hunde und fachgerechter Beaufsichtigung Verletzungen durch Spiel, Rangeleien oder arttypisches Sozialverhalten nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Der Hundehalter erklärt sich mit diesem allgemeinen Risiko der Gruppenhaltung ausdrücklich einverstanden.

Zum Schutz von Menschen und Hunden ist Verena Schwojer berechtigt, nach eigenem Ermessen geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Hierzu gehört insbesondere das vorübergehende Anlegen eines Maulkorbs, sofern dies aufgrund des Verhaltens des Hundes oder einer Gefährdungssituation erforderlich erscheint.

§ 6 Tierärztliche Versorgung

Im Falle einer akuten Erkrankung, Verletzung oder eines sonstigen Notfalls ist Verena Schwojer berechtigt, eigenständig einen Tierarzt oder eine Tierklinik auszuwählen und den Hund dort vorzustellen.

REVIERRUDEL wird versuchen, den Hundehalter vorab zu informieren. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, darf die notwendige Behandlung dennoch veranlasst werden.

Sämtliche entstehenden Kosten, insbesondere Tierarzt-, Klinik-, Medikamenten-, Transport- und Behandlungskosten, trägt ausschließlich der Hundehalter.

§ 7 Haftung

Während der Betreuungszeit besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

REVIERRUDEL haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden, die durch den betreuten Hund verursacht werden, haftet ausschließlich dessen Halter.

Für Verletzungen oder Schäden, die Hunde einander im Rahmen des üblichen Sozialverhaltens zufügen, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von REVIERRUDEL vorliegt.

Für Verlust, Beschädigung oder Verschleiß von Halsbändern, Geschirren, Leinen, Spielzeug oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Für eine Deckung einer Hündin wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn entgegen den Aufnahmebedingungen unzutreffende Angaben gemacht wurden.

§ 8 Foto- und Videoaufnahmen

Während der Betreuung können Foto- und Videoaufnahmen der Hunde angefertigt werden.

Der Hundehalter erklärt sich mit der Anfertigung, Speicherung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen auf der Website von REVIERRUDEL, auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Instagram), in Werbematerialien sowie sonstigen Veröffentlichungen von REVIERRUDEL einverstanden.

Hieraus entstehen keine Vergütungsansprüche des Hundehalters.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils aktuellen Preise von REVIERRUDEL.

Die Vergütung ist bei Abgabe des Hundes im Voraus und in bar zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Ein Anspruch auf Betreuung besteht erst nach vollständiger Bezahlung.

§ 10 Terminabsagen und Stornierung

Vereinbarte Betreuungstermine können bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn kostenfrei abgesagt werden.

Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Hundes wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.

Dem Hundehalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass REVIERRUDEL kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Ausschluss von Hunden

Verena Schwojer behält sich das Recht vor, Hunde jederzeit vorübergehend oder dauerhaft von der Betreuung auszuschließen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • aggressivem Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden,

  • wiederholten Beißvorfällen,

  • fehlender Verträglichkeit innerhalb des Rudels,

  • Gefährdung anderer Hunde oder Personen,

  • Verstößen gegen diese AGB,

  • unvollständigen oder falschen Angaben des Hundehalters.

Ein Anspruch auf Aufnahme oder Fortführung der Betreuung besteht nicht.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, wird München als Gerichtsstand vereinbart.

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